Schlaukopf Logo
WeltenVideos
0:003:22

Die Gewaltenteilung

Klasse 9 · Politik · 3:22 Min.

Jetzt selbst übenDie Bundesrepublik DeutschlandRealschule · Die Bundesrepublik Deutschland · 448 AufgabenAufgaben starten

Das Wichtigste

  • Die Gewaltenteilung verhindert Machtmissbrauch, so wie es Montesquieu gefordert hat.
  • Die Legislative macht die Gesetze: Bundestag und Bundesrat.
  • Die Exekutive führt sie aus: Bundesregierung und Verwaltung.
  • Die Judikative spricht Recht: unabhängige Gerichte und das Bundesverfassungsgericht.
  • Alle drei kontrollieren sich gegenseitig.
Alles zum Nachlesen

Stell dir vor, eine einzige Person dürfte Gesetze machen, sie ausführen und auch selbst darüber urteilen. Wäre das gerecht?

In diesem Video lernst du die Gewaltenteilung: warum es sie gibt und wie sie in Deutschland funktioniert.

Früher lag oft alle Macht bei einem Herrscher, etwa einem absoluten König. Er konnte sie leicht missbrauchen.

Der französische Philosoph Montesquieu forderte deshalb im Jahr 1748, die Staatsgewalt aufzuteilen.

Die Macht wird auf drei Gewalten verteilt, die sich gegenseitig kontrollieren. So kann keine allein herrschen.

Das Ziel: Machtmissbrauch verhindern und die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger schützen.

Die Legislative ist die gesetzgebende Gewalt. In Deutschland beschließt der Bundestag die Gesetze, und der Bundesrat wirkt mit.

Die Exekutive ist die ausführende Gewalt: die Bundesregierung mit dem Bundeskanzler, dazu Verwaltung und Polizei.

Die Judikative ist die rechtsprechende Gewalt. Unabhängige Gerichte sprechen Recht, an der Spitze das Bundesverfassungsgericht.

So steht es im Grundgesetz, Artikel 20: Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus und wird durch diese drei Gewalten ausgeübt.

Die Gewalten kontrollieren sich gegenseitig. Der Bundestag wählt den Bundeskanzler und kann ihn auch wieder abwählen.

Außerdem kontrolliert er die Regierung, etwa mit Anfragen und Untersuchungsausschüssen.

Das Bundesverfassungsgericht prüft, ob Gesetze mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Wenn nicht, kann es sie für nichtig erklären.

Andere Gerichte prüfen, ob Behörden sich an die Gesetze halten. Wer sich vom Staat ungerecht behandelt fühlt, kann klagen.

Wichtig dabei: Richterinnen und Richter sind unabhängig. Niemand darf ihnen vorschreiben, wie sie urteilen.

In Deutschland sind die Gewalten nicht streng getrennt. Der Kanzler und viele Minister sind zugleich Abgeordnete im Bundestag.

Außerdem kommen die meisten Gesetzentwürfe von der Regierung. Man spricht deshalb von Gewaltenverschränkung.

Zusätzlich ist die Macht zwischen Bund und Ländern aufgeteilt. Das nennt man vertikale Gewaltenteilung.

Spielen wir ein Beispiel durch. Der Bundestag beschließt ein Gesetz, das mehr Videoüberwachung auf öffentlichen Plätzen erlaubt.

Die Behörden setzen das Gesetz um und stellen Kameras auf. Das ist Aufgabe der Exekutive.

Eine Bürgerin sieht ihre Grundrechte verletzt und legt Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe ein.

Das Bundesverfassungsgericht prüft das Gesetz. Verstößt es gegen das Grundgesetz, kann es das Gesetz aufheben. So bremst eine Gewalt die andere.

Fassen wir zusammen.

Die Gewaltenteilung verhindert Machtmissbrauch, so wie es Montesquieu gefordert hat.

Die Legislative macht die Gesetze: Bundestag und Bundesrat.

Die Exekutive führt sie aus: Bundesregierung und Verwaltung.

Die Judikative spricht Recht: unabhängige Gerichte und das Bundesverfassungsgericht.

Alle drei kontrollieren sich gegenseitig.

Jetzt bist du dran!

Weiter lernen