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Staatsaufbau der Bundesrepublik

Klasse 9–10 · Politik · 1:46 Min.

Das Wichtigste

  • Der Bundestag wird vom Volk gewählt und beschließt die Gesetze.
  • Im Bundesrat wirken die Länder mit.
  • Die Bundesregierung besteht aus Kanzler und Ministern.
  • Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt.
  • Das Grundgesetz verteilt die Macht.
Alles zum Nachlesen

Wer macht in Deutschland eigentlich die Gesetze, und wer regiert?

In diesem Video lernst du die wichtigsten Organe unseres Staates kennen.

Die Grundlage ist das Grundgesetz von neunzehnhundertneunundvierzig, unsere Verfassung.

Es verteilt die Macht: Gesetze machen, sie ausführen und Recht sprechen.

Deutschland ist ein Bundesstaat aus sechzehn Ländern.

Alle vier Jahre wählt das Volk den Bundestag.

Der Bundestag ist unser Parlament. Er beschließt die Gesetze.

Außerdem kontrolliert er die Regierung und beschließt den Haushalt.

Im Bundesrat sitzen Mitglieder der sechzehn Landesregierungen.

So wirken die Länder an den Gesetzen des Bundes mit.

Manche Gesetze brauchen sogar seine Zustimmung.

Der Bundestag wählt den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin.

Der Kanzler bestimmt die Richtlinien der Politik.

Mit den Ministerinnen und Ministern bildet er die Bundesregierung.

Staatsoberhaupt ist der Bundespräsident oder die Bundespräsidentin.

Gewählt wird er für fünf Jahre von der Bundesversammlung.

Er unterzeichnet die Gesetze und ernennt Kanzler und Minister.

Fassen wir zusammen.

Der Bundestag wird vom Volk gewählt und beschließt die Gesetze.

Im Bundesrat wirken die Länder mit.

Die Bundesregierung besteht aus Kanzler und Ministern.

Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt.

Das Grundgesetz verteilt die Macht.

Super! Jetzt bist du dran.

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